Dem Sturm entgegen!
 
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 Statuten des Dämmersturms

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BeitragThema: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyMi Jul 08, 2020 11:58 pm

1. Der Kommandant steht über den Statuten. Sein Wort ist absolutes Gesetz und hat sich keinem Urteil zu beugen.

2. Champions stehen über den Statuten. Sie haben sich lediglich dem Befehl und dem Urteil des Kommandanten zu beugen.

3. Kein Anhänger des Dämmersturms darf ein anderes Mitglied des Dämmersturms beabsichtigt töten oder so schwer verletzen, dass es nicht mehr fähig ist, seine Pflichten im Sinne des Söldnerbundes auszuführen. Ausnahmen werden im Vorfeld vom Kommandanten erklärt.

4. Ein Mitglied des Dämmersturms, das einen Verstoß gegen die Regeln des Dämmersturms beobachtet hat oder gar erleiden musste, hat sich bei einem zuständigen Rottenmeister, Champion oder beim Kommandanten zu melden. Ist keiner anwesend, ist die Meldung zunächst an einen unbeteiligten, vollwertigen Söldner weiterzuleiten.

5. Ein Mitglied des Dämmersturms hat den Befehlen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten, auch wenn er nicht unter Eid steht. Ein Mitläufer oder Tagelöhner darf für Befehlsverweigerung nicht exekutiert werden, ein vereidigter Söldner dagegen schon.

6. Der Dämmersturm versteht sich als indirekter Teil der Allianz. Alle Angriffe gegen offizielle Amtsträger der Allianz werden, wenn sie nicht gut begründet sind, hart bestraft.

7. Ein vereidigter Söldner hat das Recht, Tagelöhner und Mitläufer zu bestrafen, solange sie dabei einsatzbereit bleiben.

8. Tagelöhner und Mitläufer sind allen anderen höheren Rängen zu Respekt verpflichtet.

9. Ein Mitglied des Dämmersturms, ob vereidigt oder nicht, darf kein anderes Mitglied des Dämmersturms bestehlen oder betrügen. Niedrigere Ränge haben sich allerdings dem Befehl ihrer Vorgesetzten zu beugen, wenn dieser derartige Taten im Sinne des Dämmersturms einfordert.


10. An dieser Stelle möchte ich auf die Besoldung eingehen, festgeschrieben und für jeden Fall standardisiert.

- Tagelöhner: Der Tagelöhner ist mit mindestens zehn Silberstücken und maximal mit einem Goldstück für seinen Einsatz zu besolden. Eine Beförderung zum Mitläufer ist stets mit einem Goldstück zu belohnen.

10 Silbermünzen - 1 Goldmünze
Beförderung zum Mitläufer: 1 Goldmünze

- Mitläufer: Der Mitläufer ist mit mindestens einem Goldstück und maximal mit vier Goldstücken für seinen Einsatz zu besolden. Eine Beförderung zum Söldner ist stets mit dreißig Goldmünzen zu belohnen.

1 Goldmünze - 4 Goldmünzen
Beförderung zum Söldner: 30 Goldmünzen

- Söldner: Der vollwertige Söldner ist mit mindestens fünf Goldstücken und maximal mit fünfzig Goldstücken zu besolden. Eine Beförderung zum Rottenmeister ist stets mit einhundert Goldmünzen zu belohnen.

5 Goldmünzen - 50 Goldmünzen
Beförderung zum Rottenmeister: 100 Goldmünzen

- Rottenmeister: Der Rottenmeister ist mit mindestens 30 Goldmünzen und mit maximal 300 Goldmünzen zu belohnen. Im Falle einer Beförderung zum Champion stehen dem Rottenmeister (falls nicht vorhanden) Titel und 1000 Goldmünzen zu.

30 Goldmünzen - 300 Goldmünzen
Beförderung zum Champion: Titel und 1.000 Goldmünzen

- Champion: Der Champion ist mit mindestens 100 Goldmünzen zu belohnen. Im Falle einer Beförderung zum Kriegstreiber stehen ihm 5.000 Goldmünzen zu.

100 Goldmünzen - Kein Limit
Beförderung zum Kriegstreiber: 5.000 Goldmünzen


Sold wird grundsätzlich durch die Einsatzleiter verteilt. Diese haben die Aufgabe, dies nach hier geltendem Recht zu tun. Alle erlangten, das Maximum überschreitenden Goldmengen stehen dem Dämmersturm zu. Ausnahmefälle können von Rottenmeistern, Champions und Kriegstreibern beantragt werden. Marken werden nach entsprechender Leistung individuell beantragt. Bei Fehlschlag des Einsatzes wird kein Gold ausgezahlt; wobei auch hier eine Sonderzahlung durch den Kommandanten beantragt werden kann.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyMi Jul 08, 2020 11:59 pm

11. Vollwertige Söldner des Dämmersturms haben ihren Eid auf den Dämmersturm abgelegt und dürfen daher nicht den Bund der Ehe eingehen. Dieses Gesetz richtet sich nicht an bereits geschlossene Ehen. In jedem Fall gilt dem Dämmersturm die oberste Loyalität, die Ehe nimmt nur zweitrangige Relevanz ein. Liebesbeziehungen sind nicht betroffen, solange sie die Einsatzfähigkeit des Söldners nicht gefährden.

12. Im Falle der Schwangerschaft eines vereidigten Söldners ist eine Strafe von fünfhundert Goldmünzen an den Dämmersturm zu zahlen. Ist diese nicht zahlbar, wird der Söldner einer willkürlichen Bestrafung des Kommandanten ausgesetzt. Dem Söldner steht das Recht zu, während der Schwangerschaft nur für bürokratische Aufgaben eingesetzt zu werden. Kinder, die von vereidigten Söldnern geboren werden, müssen im Sinne des Dämmersturms und - sofern gefordert - nach Diktat des Kommandanten erzogen werden. Diese Kinder erwartet ein Leben im Dienste des Söldnerbundes. Alternativ kann ein solches Kind zur Adoption freigegeben werden, um ihm das Leben als Söldner zu ersparen. Mitglieder des Dämmersturms, die noch keinen Eid abgelegt haben und sich in einer Schwangerschaft befinden, müssen den Dämmersturm verlassen - ihre Probephase gilt dadurch als gescheitert.

Seit der Achten Zusammenkunft des Dämmersturms gibt es die Möglichkeit für vereidigte weibliche Söldner, eine offizielle Erlaubnis des Kommandanten für eine Schwangerschaft zu erbitten. Wurde diese Erlaubnis erteilt, wird dem Söldner keine Strafe auferlegt. Das Kind muss allerdings im Sinne des Dämmersturms erzogen werden, damit es beim Erreichen des waffenfähigen Alters dem Dämmersturm beitritt.

13. Feindschaften zwischen vereidigten Mitgliedern des Dämmersturms sind zu unterbinden. Etwaige Streitfragen, die nicht anderweitig geklärt werden können, dürfen auf Anfrage und mit der Anwesenheit eines Befehlshabers im Duell geklärt werden. Langfristige Feindschaften stören die Stabilität des Dämmersturms. Tagelöhner und Mitläufer haben außerhalb eines Einsatzes jederzeit das Recht, ihre Rivalitäten auszuleben, sofern sie dem Dämmersturm, über ihren Zweikampf hinaus, keinen Schaden zufügen.

14. Der eidtragende Söldner ist ein elitärer Krieger des Dämmersturms. Er hat die schwere Probephase überstanden und muss über seine Spezialisierung hinaus Grundkenntnisse im Gebrauch von Schusswaffen, Faustkampf und bewaffnetem Nahkampf besitzen. Jeder Söldner ist dafür verantwortlich, diese Fähigkeiten zu trainieren. Jeder Rottenmeister ist dafür verantwortlich, dass dieser Standard in der Gesamtheit seiner Rotte erfüllt wird.

15. Jeder Mitläufer hat bei seiner Beförderung zum Söldner folgenden Eid vor seinem Kommandanten abzulegen. Die Beförderung zum Söldner erfordert die Empfehlung eines Rottenmeisters, Champions, Kriegstreibers oder des Kommandanten persönlich. Dies ist der Eid des Dämmersturms. Er ist das grundlegende Element in der Struktur des Söldnerbundes. Verstöße werden schwer bestraft:

Der zu befördernde Mitläufer kniet vor seinem Kommandanten.

Vom Kommandanten gesprochen:
<Name des Mitläufers>, schwört ihr dem Söldnerbund Treue und bedingungslose Loyalität? Sowohl auf dem Schlachtfeld, als auch im Leben, wie ihr es nun unter dem Banner des Dämmersturms führen werdet. Schwört ihr, euer Blut, eure Motivation und euer Leben dem sicheren Fortbestand des Dämmersturms und der Befehlsgewalt eures Kommandanten zu widmen? Schwört ihr, keine Furcht im Angesicht des Feindes zu kennen und jeden Befehl auszuführen, den euch eure Vorgesetzten auferlegen?

Vom Mitläufer gesprochen:
Ja, mein Kommandant. Ich schwöre.

Vom Kommandanten gesprochen:
Schwört ihr außerdem, den Dämmersturm niemals zu verraten? Schwört ihr, seine Praktiken in Ehre zu halten, dem Ansehen des Söldnerbundes keinen Schaden zuzufügen und mit Hingabe zu schützen, was er heilig und wertvoll nennt? Schwört ihr, jeden eurer Schritte im stetig währenden Wissen zu begehen, als Teil eines Ganzen zu handeln, - des Dämmersturms - dessen Reihen ihr nun als vollwertiger Anhänger unserer Sache beschreiten werdet?

Vom Mitläufer gesprochen:
Ja, mein Kommandant. Ich schwöre, bei meinem Leben.

Vom Kommandanten gesprochen:
Wohlan denn, so erhebt euch. Ihr seid nun Söldner des Dämmersturms.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyMi Jul 08, 2020 11:59 pm

16. Jeder Champion ist ein elitäres Individuum, welches sich noch über den Eid hinaus voll und ganz dem Dämmersturm verpflichtet hat. Jeder Rottenmeister, der zum Champion befördert wird, hat einen erneuten Eid vor seinem Kommandanten abzulegen. Dieser lautet wie folgt und schließt alle, in ihm genannten Richtlinien mit ein:

<Der Rottenmeister kniet vor seinem Kommandanten. Nach Möglichkeit sollte mindestens ein bereits erwählter Champion bei der Vereidigung anwesend sein.>

Kommandant: <Name des Söldners>, ihr seid ein Krieger des Söldnerbundes, ein strahlendes Beispiel für die Perfektion unserer Sache, Tod unserer Feinde, die drohende Dämmerung und der aufziehende Sturm über all jenen, die es wagen, sich uns in den Weg zu stellen. Ihr habt lange gedient, habt Opfer gebracht und euren Wert als Rottenmeister unter Beweis gestellt. Ihr habt sowohl euer Können auf dem Schlachtfeld, als auch euer taktisches Geschick ungezählt und mit leidenschaftlichem Tatendrang präsentiert. Kaum eine Seele kann es wagen, eure Fähigkeiten anzuzweifeln oder euren Platz im Dämmersturm zu kritisieren.

<Hier Platz für individuelle Anmerkungen.>

Als Champion des Dämmersturms erwartet euch der höchstmögliche, zu erreichende Rang, die Vollmacht über all jene, die euch untergeben sind. Ihr werdet Rotten kontrollieren und an der Seite des Kommandanten walten, als seine Hand, seine Augen und Ohren sowie als seine Stimme, im Falle seiner Abwesenheit. Aus euren Reihen wird sich ein Nachfolger bilden, sollte er fallen. Hoffnung und Mut sollt ihr entfesseln, nur herbeigeführt durch eure Anwesenheit und eure strahlende Präsenz auf dem Schlachtfeld.

Ich frage euch, <Name des Rottenmeisters>. Seid ihr dazu bereit?

Rottenmeister: Ja, ich bin bereit. Was auch kommen mag.

Kommandant: So folgt meinen Worten, wie einst bei eurem Eid.

Schwört ihr, frei von Verrat und mit makelloser Loyalität, eure nun einsetzende Macht, in der ihr nur dem Kommandanten untergeben seid, stets in seinem Sinne und zum Wohle des Dämmersturms zu gebrauchen? Schwört ihr, euren Kommandanten auf dem Schlachtfeld und in Zeiten des Friedens zu vertreten, als seid ihr sein Fleisch, seine Autorität, sein Tatendrang und seine unerschütterlich treibende Kraft? Schwört ihr, euren Kommandanten mit Leib und Seele zu schützen, euer Blut für ihn zu vergießen und für ihn zu fallen, sofern er dies von euch verlangt? Schwört ihr - ja schwört ihr feierlich, euer Leben dem Dämmersturm zu schenken?

Rottenmeister: Ja, ich schwöre.

Kommandant: Und schwört ihr außerdem, noch über den Tod eures Kommandanten hinaus, dem Dämmersturm zu folgen, einen Nachfolger aus euren Reihen zu bestimmen und ihm treu und bedingungslos loyal zur Seite zu stehen, bis letzter Tropfen Blut vergossen und letzter Atemzug getan ist? Schwört ihr, die Geschicke des Dämmersturms, auf Befehl eures Kommandanten hin, in eine ruhmreiche Zukunft zu führen? Schwört ihr, seine Praktiken in Ehre zu halten, das Andenken an unsere gefallenen Waffenbrüder zu schützen und jedem Söldner gleichzeitig Lehrer, Führer und Richter zu sein?

Schwört ihr, so wahr noch Atem eure Lungen berührt, dies alles - mit Leidenschaft, mit Leib und Seele, bis zum jüngsten Tag und bis zur letzten Stund in welcher das Leben euren Körper verlässt?

Rottenmeister: Ja, ich schwöre feierlich.

Kommandant: So erhebt euch, <Name des Rottenmeisters>. Ihr seid nun ein Champion des Dämmersturms. Dem Sturm entgegen.

Rottenmeister: Dem Sturm entgegen.


17. Jedem Anhänger des Dämmersturms steht das Recht zur uneingeschränkten Plünderung zu, wenn der Feind zuvor das Angebot einer Kapitulation abgelehnt hat oder auf dem Schlachtfeld gefallen ist. Einsatzleiter, Rottenmeister oder Champions sind dazu befugt, Plünderungen für den Dämmersturm zu beanspruchen.

18. Jeder Anhänger des Dämmersturms sollte anstreben, der Zivilbevölkerung der Allianz nur in Maßen Schaden zuzufügen, sofern dies nicht zum Erfolg des Einsatzes beiträgt. Hierbei ist zu beachten: Der Dämmersturm hat einen annehmbaren Ruf zu wahren, um seine Stellung innerhalb der Allianz nicht zu gefährden. Bei neutralen oder feindlichen Völkern tritt diese Regel außer Kraft.

19. Jeder Anhänger des Dämmersturms sollte mindestens einmal im Monat der gefallenen Söldner gedenken. Jeder Anhänger des Dämmersturms ist dazu verpflichtet, dass dieses Andenken bestehen bleibt und die Namen dieser hingebungsvollen Seelen nicht vergessen werden. Hierbei bietet es sich an, die Gräber des Dämmersturms auf dem Friedhof von Sturmwind zu besuchen.

20. Jeder Anhänger des Dämmersturms hat die Hallen des Dämmersturms und all seine Stützpunkte mit seinem Blute zu verteidigen.

21. Es gibt keine Rassen oder geburtsrechtliche Stände im Dämmersturm, jeder Anhänger ist in erster Linie Teil des Söldnerbundes, nicht eines Volkes oder eines gesellschaftlichen Standes. Ebenso wie seine Loyalität in erster Linie dem Dämmersturm zu gelten hat.

22. Die Rechte des Rottenmeisters, wenn dieser einen Anhänger des Dämmersturms zu bestrafen hat:

- Gewaltanwendung bei Tagelöhnern und Mitläufern bis hin zur langfristigen Einschränkung ihrer Einsatzfähigkeit.

- Gewaltanwendung bei Söldnern ohne ihre Einsatzfähigkeit langfristig einzuschränken. Die Befugnisse dazu, dürfen allerdings vom Kommandanten eingeholt werden.

- Freiheitsentzug.

- Niedere Arbeiten.

- In besonders harten Fällen, müssen die Angeklagten dem Kommandanten ausgeliefert werden.

- Ein Rottenmeister darf offensichtliche Verräter ohne weitere Befugnisse töten, wenn diese im Rangsystem unter ihm stehen und kein Befehl es verbietet. Dies gilt auch für Fahnenflüchtige.

- Harter Drill.

- Ein Rottenmeister kann den Ausschluss von Tagelöhnern oder Mitläufern aus dem Dämmersturm beim Kommandanten beantragen. Im Regelfall sollte dieser dem zustimmen.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:00 am

23. Der Dämmersturm belohnt Loyalität insbesondere dann, wenn ein Söldner bereits seinen Eid abgelegt hat. An dieser Stelle soll auf Entschädigungen eingegangen werden, die der Söldnerbund an den vereidigten Söldner zu zahlen hat, wenn dieser im Einsatz folgende Verletzungen erleidet:

Verlust eines Fingers: 100 Goldmünzen

Verlust eines Ohres: 150 Goldmünzen

Verlust eines Auges: 200 Goldmünzen

Verlust einer Hand: 350 Goldmünzen

Verlust des linken Arms: 400 Goldmünzen

Verlust des rechten Arms: 500 Goldmünzen

Verlust eines Beines: 600 Goldmünzen

Verlust beider Augen: 1200 Goldmünzen

Verlust beider Beine: 1500 Goldmünzen

Verlust beider Hände: 2000 Goldmünzen


24. Jeder vereidigte Söldner hat das Recht auf eine offizielle Bestattung. Sein Leichnam ist um jeden Preis vom Schlachtfeld zu bergen und dem Kommandanten zu übergeben.

25. Kein vereidigter Söldner wird zurückgelassen, ohne nicht jedes darauffolgende Bestreben darauf zu setzen, ihn zu befreien oder zu bergen.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:00 am

26. Wenn ein vereidigter Söldner aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes (ob durch Kampfverletzung oder unter natürlichen Umständen) nicht mehr dazu in der Lage ist, dem Dämmersturm auf dem Schlachtfeld zu dienen, so wird er vom Dämmersturm sozial und kostenfrei unterstützt, muss ihm für zivile Dienste aber weiterhin zur Verfügung stehen.

27. Die Marken des Dämmersturms sind eine zusätzliche, im Dämmersturm anerkannte Währung, die jeder Anhänger verwenden darf, um Objekte aus den Lagerhäusern des Dämmersturms zu erwerben. Die Marken sind durch die jeweiligen Einsatzleiter oder aber durch eine höhere Instanz innerhalb des Bundes nach erfolgreichen Einsätzen oder für besondere Leistungen zu verteilen. Das Bestimmen der Preise obliegt dem Kommandanten.

28. Ein Tagelöhner kann sich seine Beförderung zum Mitläufer mit fünfundzwanzig Marken erkaufen, wenn diese nicht ohnehin bereits auf Empfehlung hin stattfand.

29. Jedes Mitglied hat den Dämmersturm über private Auslandsreisen zu informieren. Als Ausland zählen alle Gebiete außerhalb von Dun Morogh, Loch Modan oder des Königreichs von Sturmwind. Ein Fehlen dieser stattgegebenen Bekanntgabe kann durchaus als Fahnenflucht gewertet werden.

30. Jeder Magier im Dämmersturm hat seine Fähigkeiten, Forschungen und Pläne zu dokumentieren und regelmäßig (mindestens einmal in drei Monaten) dem Kommandanten vorzulegen. Die offene Ausübung verbotener Magie ohne ausdrückliche Aufforderung, wird hart bestraft.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:01 am

31. Die Auszeichnungen des Dämmersturms sind Würdigungen besonderer oder herausragender Leistungen im Dienste des Söldnerbundes. Auszeichnungen dürfen nur auf Empfehlung eines bereits vereidigten Söldners hin verliehen werden. Jede Auszeichnung ist in den Aufzeichnungen des Dämmersturms zu vermerken. Jede Auszeichnung muss vorher die Zustimmung des Kommandanten erhalten. Scharmützeltaler und Siegmarken dürfen durch Rottenmeister (oder Höherrangige) verliehen werden. Alle anderen Auszeichnungen dürfen ausschließlich vom Kommandanten verliehen werden.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:01 am

32. Jeder vereidigte Söldner ist dazu verpflichtet, ein Testament aufzusetzen, inwieweit und -fern der Dämmersturm seine Besitztümer nach seinem Todesfall zu verteilen hat. Außerdem hat er zu erwähnen, ob er auf den Gräbern des Dämmersturms bestattet werden möchte, was der Söldnerbund als große Ehre empfindet, oder aber an einem anderen Ort. Etwaige Relikte des Dämmersturms gehen zurück in den Besitz des Söldnerbundes. Die Schreiben sind an den Kommandanten zu richten, - das Siegel der Briefe wird erst nach dem Ableben des jeweiligen Söldners geöffnet.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:02 am

33. Ab sofort werden Posten vergeben. Die jeweiligen Inhaber der Posten sind in Angelegenheiten, die ihren Posten betreffen, nur dem Kommandanten und den Champions unterstellt. Sonst ändert sich an ihrer Stellung im Söldnerbund nichts. Sie dürfen sich keine Vorteile durch ihren Posten erschleichen. Die Posten sind zwar offiziell ehrenamtlich, werden jedoch mit Prämien und Auszeichnungen entlohnt, wenn Anlass dazu ist. Beispiel: Der Rekrutierungsoffizier erhält eine noch nicht festgelegte Prämie für jeden Söldner, der den Eid ablegt und von ihm angeworben wurde.

Der Lagerverwalter und Hüter der Reliquien verwaltet die Lager des Dämmersturms. Damit ist er ebenfalls zuständig für die Reliquien. Zu seinen Aufgaben zählt, die Vollzähligkeit der angegebenen Lagerbestände zu erhalten und diese regelmäßig zu überprüfen. Die fachgerechte Lagerung verschiedenster Materialien und die dazu nötigen Ausbesserungen und Wartungen, was Feuchtigkeit, Hitze oder Kälte betrifft. Spezielle Fürsorge gilt hierbei dem ehrfürchtigen Pflegen der Reliquien des Dämmersturms. Außerdem ist er für die Diebstahl- und Sabotagesicherung verantwortlich, wofür er nach Belieben handwerklich geschickte Mitglieder des Söldnerbunds anfordern kann. Hierfür können aber auch Gelder für zivile Mitarbeiter bewilligt werden. Desweiteren kümmert er sich um Lagererweiterungen und, falls nötig, um neue Lager. Hierzu bringt er Vorschläge vor, wofür dann die Gelder bewilligt werden oder auch nicht. In größeren Einsätzen ist der Lagerverwalter für die Logistik, die Errichtung von provisorischen oder festen Materiallagerplätzen, die Einteilung der Wachschichten und für die eigenmächtige Ausgabe von minderwertiger Ausrüstung und Materialien verantwortlich. Er ist somit auch für das Arsenal und die Pflege der Waffen verantwortlich. Auch hier darf sich der Lagerverwalter der Arbeitskraft aus den Reihen des Söldnerbunds bedienen.

Der Schatzmeister ist für die Verwaltung der Goldbestände des Dämmersturms verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört die Ausgabe des festgelegten Solds und bewilligter Geldmittel, die genaue Buchführung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben und das Eintreiben fälliger Belohnungen von Auftraggebern. Hierzu kann er auf die Arbeitskraft aus den Reihen des Dämmersturms zurückgreifen. Dabei gilt es, Sensibilität zu wahren, um gute Auftraggeber nicht zu vergraulen, aber auch Härte, um zahlfaulen Auftraggebern Prioritäten aufzuzeigen. Er ist dazu bemächtigt Ratenzahlungen oder Pfändungen zu vereinbaren. Die gepfändeten Gegenstände sind dem Lagerverwalter zu übergeben. In größeren Einsätzen ist der Schatzmeister für mitgeführte Geldmittel verantwortlich. Hierzu zählt Logistik und Sicherung. Was die Logistik betrifft, hat er sich mit dem dafür Zuständigen, dem Lagerverwalter, auseinanderzusetzen, damit alles Hand in Hand läuft. Bei der Sicherung kann er auf Mitglieder des Söldnerbunds zurückgreifen. Die Bewertung in die Loyalität der eingeteilten Wache obliegt dem Schatzmeister, also wird er auch dafür verantwortlich gemacht, sollte es Unregelmäßigkeiten geben. Notfalls hat er die Wache selbst zu stellen.

Der Rekrutierungsoffizier hat die wichtige Aufgabe, den Dämmersturm nach außen hin zu vertreten, vor allem gegenüber potenziellen Mitgliedern. Zu seinen Aufgaben gehört die Einweisung und Befragung neuer Mitglieder und die Einkleidung, die ab sofort beim Lagerverwalter stattfindet, der immer einen gewissen Sollstand Wappenröcke im Lager hat. Außerdem wird ihm die Ehre zuteil, eines der ältesten Relikte des Dämmersturms zu wahren, die Liste, auf der die Karriere eines jeden Dämmerstürmlers begonnen hat. Sie ist zu schützen, notfalls mit dem Leben vieler. Zu seinen weiteren Tätigkeiten gehört es, diverse Tavernen und andere einschlägige Orte aufzusuchen, um auf Talentsuche zu gehen und Wirte, lebende schwarze Bretter, darüber zu informieren, dass der Dämmersturm Männer sucht. Der Rekrutierungsoffizier sollte außerdem dazu bereit sein, im Einsatz als Vermittler tätig zu werden und Überbringer von Botschaften zu sein. Mit dem Ende des Büßerfeldzuges erhielt der Rekrutierungsoffizier außerdem die alten Pflichten des Drillmeisters. Er ist für die Ausbildung und das Training der Anhänger des Dämmersturms, noch über die Rottenmeister hinaus, verantwortlich. Desweiteren ist er eingestellt, um die Disziplin im Söldnerbund zu wahren, Gehorsam zu gewährleisten und besonders widerspenstige Anwärter und Söldner harten Strafen zuzuführen. Der Drillmeister hat das Recht jeden Tagelöhner, Mitläufer oder Söldner für eine Strafeinheit vorzuschlagen, die ihm persönlich unterstellt ist. Diese Strafeinheit fungiert nicht als Kampfverband auf dem Schlachtfeld, sondern ausschließlich außerhalb von Einsätzen, wo sie unter hartem Drill diszipliniert wird.

Der Hüter der Schriften ist für das Hüten und Erweitern der Schriften des Dämmersturms verantwortlich. Er soll den Kommandanten entlasten, indem er die Aufzeichnungen mit all ihren Auszeichnungen und Geschichten erweitert und mit seinem Blut verteidigt. Er hat die Schriften ehrfurchtsvoll zu wahren und zu archivieren. Die Leistungen der Helden des Söldnerbunds, ebenso wie angesammeltes, hart erkämpftes Wissen, dürfen nicht vergessen werden. Zu seinen alltäglichen Aufgaben soll die Konservierung der alten Schriften, die richtige Lagerung eben jener und das Erstellen von Abschriften zählen. Desweiteren ist er für das Verwalten der Akten der Dämmersturm-Söldner zuständig. Im Feld dient er als Schreiber für den Kommandanten.

<In anderer Schrift folgt darauf ein weiterer Eintrag.>
Der Drillmeister ist für die Ausbildung und das Training der Anhänger des Dämmersturms, noch über die Rottenmeister hinaus, verantwortlich. Desweiteren ist er eingestellt, um die Disziplin im Söldnerbund zu wahren, Gehorsam zu gewährleisten und besonders widerspenstige Anwärter und Söldner harten Strafen zuzuführen. Der Drillmeister hat das Recht jeden Tagelöhner, Mitläufer oder Söldner für eine Strafeinheit vorzuschlagen, die ihm persönlich unterstellt ist. Diese Strafeinheit fungiert nicht als Kampfverband auf dem Schlachtfeld, sondern ausschließlich außerhalb von Einsätzen, wo sie unter hartem Drill diszipliniert wird.


Zuletzt von Dämmersturm am Do Jul 09, 2020 12:06 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:02 am

34. Den ministerialen Vorsitzenden des Dämmersturms, - also dem Hüter der Schriften, dem Schatzmeister, dem Rekrutierungsoffizier, dem Drillmeister und dem Lagerverwalter werden hiermit Verwaltungseinheiten zugewiesen. Der Hüter der Schriften ist nunmehr Herr des Skriptoriums, der Schatzmeister Herr des Schatzamtes, der Rekrutierungsoffizier ist Leiter der Rekrutierungsbehörde, der Drillmeister Leiter der Disziplinarkommission und der Lagerverwalter ist Leiter der Lagerverwaltung.

Die Verwaltungseinheiten haben die selben Aufgaben, wie ihre Vorsitzenden. Der Vorsitzende trägt die Verantwortung für jegliches Handeln durch Mitglieder der Verwaltungseinheit, welches im Namen der Verwaltungseinheit geschieht. Die Verwaltungseinheiten sollen die Hauptlast der anfallenden Aufgaben auf mehrere Personen verteilen.

Jeder vereidigte Söldner muss einer Verwaltungseinheit angehören. Er darf selbst entscheiden, welche er wählt und eine Bewerbung beim jeweiligen Leiter vortragen.

Tagelöhner und Mitläufer dürfen sich ebenfalls bei einer Verwaltungseinheit bewerben.

Ein Mitglied des Dämmersturms darf niemals mehreren Verwaltungseinheiten angehören.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:02 am

35. Ein vereidigtes Mitglied, das sich großer Vergehen gegen den Dämmersturm schuldig gemacht hat, darf zum Todgeweihten erklärt werden. Dieser Status setzt sämtliche, das Mitglied schützende Statuten außer Kraft und entreißt ihm sämtliche Rechte innerhalb des Dämmersturms. Ein Todgeweihter erhält keinen Sold. Ein Todgeweihter ist dazu verdammt, seinen Tod auf dem Schlachtfeld zu finden, Selbstmordeinsätze durchzuführen und an den heftigsten Frontabschnitten eingesetzt zu werden. Todgeweihte sind dem Dämmersturm nach wie vor zu ewiger Treue verpflichtet. Ein gestorbener Todgeweihter wird umgehend rehabilitiert und erhält eine offizielle Bestattung des Dämmersturms. Der Status des Todgeweihten darf auf bestimmte  oder unbestimmte Zeit verhängt werden. Es erfordert immer das Urteil des Kommandanten, ein Mitglied des Dämmersturms zum Todgeweihten zu erklären.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:03 am

36. Über die Struktur des Skriptoriums: Das Skriptorium ist für den Erhalt, die Anfertigung und Formulierung der Aufzeichnungen des Dämmersturms verantwortlich. Ihm steht der Hüter der Schriften vor. Das Skriptorium verfügt über drei interne Ränge, die neben den Rängen des Dämmersturms bestehen. Der erste und niedrigste Rang ist der des Gehilfen. Neue Mitglieder des Skriptoriums haben zunächst Gehilfe zu sein. Ein Gehilfe wird befördert, wenn er eigenständig ein, dem Dämmersturm nützliches, schriftliches Werk verfasst, dass der Hüter der Schriften für würdig befindet. Außerdem muss der Gehilfe bereits den Eid abgelegt haben. Ein Gehilfe erhält für seine Arbeit monatlich fünf Goldmünzen. Ist der Gehilfe befördert worden, ist er nun ein Skriptor und steht damit über allen Gehilfen. Ein Skriptor wird monatlich mit fünfzehn Goldmünzen entlohnt. Über den Skriptoren steht nur der Hüter der Schriften, der keine Entlohnung erhält, aber der die Arbeit des Skriptoriums so zu überwachen hat, wie auch alle Skriptoren die Arbeit der Gehilfen zu überwachen haben. Außerdem findet das Wort des Hüters der Schriften besondere Beachtung bei Empfehlungen für den "Foliant des Wissens". Darüber hinaus darf er weitere Gelder für Forschung oder Vergütung besonderer Leistungen beim Oberkommando beanspruchen. Mit dieser Rangfolge geht eine Befehlshierarchie einher, die sich jedoch ausschließlich auf das Aufgabenfeld des Skriptoriums beschränkt. Die Hierarchie des Dämmersturms steht über der Hierarchie des Skriptoriums und ist in jedem Fall vorzuziehen, sollte es zu Konflikten kommen.

37. Über die Struktur der Lagerverwaltung: Die Lagerverwaltung ist für die Logistik und Organisation der eingelagerten Materialien des Dämmersturms zuständig, dazu gehören unter anderem: Munition, Sprengstoff, Werkzeuge, Reittiere, Kampfmaschinen, Flugmaschinen, Artillerie, Tränke und Gifte, Verbandszeug, Medikamente und nicht zu vergessen die Beute sowie die in früheren Kämpfen eroberten Reliquien. Die Lagerverwaltung kümmert sich außerdem um den nahe Kharanos´ gelegenen Schießstand sowie alle Lagerhäuser des Dämmersturms. Neue Mitglieder der Lagerverwaltung beginnen ihre Arbeit als Gehilfen, die für körperliche Arbeiten (Umräumen von Material, Maschinenreparatur, Instandhaltung) sowie für die Katalogisierung des vorhandenen Materials eingesetzt werden. Ein Gehilfe wird monatlich mit einem Goldstück entlohnt. Über den Gehilfen stehen die Reliquienwächter, von denen es nie mehr als drei gibt und die vereidigte Söldner sein müssen. Sie werden vom Lagerverwalter befördert und ihre Aufgabe ist der Schutz der Reliquien und Beutestücke des Dämmersturms, sowohl auf Großeinsätzen als auch außerhalb davon. Dazu werden sie vom Lagerverwalter zu Wachschichten eingeteilt. Geht eine Reliquie des Dämmersturms im Kampf oder anderswie verloren, sind sie diejenigen, die sie zusammen mit dem Lagerverwalter zurückholen werden, es sei denn es erfolgt ein Befehl des Kommandanten, sie zurückzulassen. Reliquienwächter werden für ihre Arbeit monatlich mit 10 Goldstücken entlohnt. Der Lagerverwalter und Hüter der Reliquien führt die Inventarlisten des Dämmersturms und überwacht die Arbeit der Gehilfen und Wächter; ferner arbeitet er mit der Schatzmeisterei zusammen, um den Kauf und Verkauf von Material und Lagerplätzen sowie das Anheuern ziviler Arbeitskräfte, die nicht Teil des Dämmersturms sind, zu koordinieren. Während größerer Einsätze ist der Lagerverwalter und Hüter der Reliquien außerdem der Quartiermeister des Dämmersturms und hat die Befugnis, für niedere Arbeiten auf alle verfügbaren Arbeitskräfte zurückzugreifen, nicht nur auf Mitglieder der Lagerverwaltung. Der Lagerverwalter erhält keine zusätzliche monatliche Entlohnung. Die Befehlshierarchie des Dämmersturms ist stets der Befehlshierarchie der Lagerverwaltung vorzuziehen, sollte es zu Konflikten kommen.

38. Über die Struktur des Schatzamtes: Das Schatzamt ist für die finanzielle und wirtschaftliche Verwaltung des Dämmersturms verantwortlich. Ihm steht der Schatzmeister vor. Das Schatzamt verfügt über vier interne Ränge, die neben den Rängen des Dämmersturms bestehen. Der erste und niedrigste Rang ist der des Gehilfen. Neue Mitglieder des Schatzamtes haben zunächst Gehilfe zu sein. Ein Gehilfe wird monatlich mit zehn Silbermünzen bezahlt. Ein Gehilfe kann nur durch den Schatzmeister befördert werden. Entweder zum Schlüsselwächter, wovon es maximal zwei geben darf oder zum Kaufmann des Dämmersturms. Ein Schlüsselwächter und/oder ein Kaufmann muss ein vereidigtes Mitglied des Dämmersturms sein. Der Schlüsselwächter hat allein die Aufgabe, die Schatzkammer des Dämmersturms zu hüten und mit seinem Leben zu verteidigen; dies meint auch die mitgeführten finanziellen Ressourcen des Söldnerbundes im Einsatz. Ein Schlüsselwächter wird mit monatlich fünfzehn Goldmünzen entlohnt. Ein Kaufmann des Dämmersturms arbeitet mit der Lagerwaltung zusammen. Er ist für den Erwerb oder Verkauf dämmersturmscher Ressourcen verantwortlich. Dabei stehen ihm stets vom Schatzamt festgelegte Summen zur Verfügung. Ein Kaufmann wird monatlich mit einer Goldmünze entlohnt und erhält beim Verkauf dämmersturmscher Ressourcen zwei Prozent Anteil am finanziellen Ertrag. Schlüsselwächter und Kaufmänner sind in der Befehlshierarchie des Schatzamtes einander ebenbürtig. Über den Schlüsselwächtern und Kaufmännern steht nur der Schatzmeister. Der Schatzmeister wird nicht entlohnt, überwacht und kommandiert aber alle Vorgänge des Schatzamtes.  Mit dieser Rangfolge geht eine Befehlshierarchie einher, die sich jedoch ausschließlich auf das Aufgabenfeld des Schatzamtes beschränkt. Die Hierarchie des Dämmersturms steht über der Hierarchie des Schatzamtes und ist in jedem Fall vorzuziehen, sollte es zu Konflikten kommen.

39. Über die Struktur der Disziplinarkommission: Die Disziplinarkommission besteht aus dem Drillmeister und einem Beobachter. Beide müssen den Eid des Dämmersturms abgelegt haben. Der Drillmeister hat die ihm zugeschriebenen Befugnisse und Pflichten. Der Beobachter ist ihm unterstellt - seine Aufgabe soll darin bestehen, Auffälligkeiten zu sichten und sie dem Drillmeister zu melden. Er wird monatlich mit fünf Goldstücken entlohnt. Der Drillmeister erhält dagegen keine Entlohnung. Die Befehlshierarchie des Dämmersturms ist bei Konflikten der Befehlshierarchie der Disziplinarkommission vorzuziehen.

40. Über die Struktur der Rekrutierungsbehörde: Die Rekrutierungsbehörde ist primär für das Anwerben und Einweisen neuer Mitglieder des Söldnerbundes zuständig. Ihr steht der Rekrutierungsoffizier vor. Die Rekrutierungsbehörde verfügt über drei interne Ränge, die neben den Rängen des Dämmersturms bestehen. Der erste und niedrigste Rang ist der des Gehilfen. Jedes neue Mitglied der Rekrutierungsbehörde hat zunächst ein Gehilfe zu sein. Ein Gehilfe kann zum Werber, durch den Rekrutierungsoffizier, befördert werden, wenn seine Tätigkeit zu einer festgelegten Anzahl von neuen Bewerbern geführt hat. Zudem muss ein Gehilfe bereits den Eid des Dämmersturms abgelegt haben. Monatlich wird ein Gehilfe mit zwei Goldmünzen entlohnt, ein Werber mit fünf Goldmünzen. Über den Werbern steht einzig der Rekrutierungsoffizier, der für seine Dienste keine zusätzliche Entlohnung erhält, jedoch die Arbeit der Werber zu überwachen hat, wie auch die Werber die Arbeit der Gehilfen zu überwachen haben. Der Rekrutierungsbehörde fällt es zu, den Dämmersturm noch verantwortungsvoller nach außen hin zu vertreten, als jedes andere Mitglied, vor allem gegenüber potenziellen neuen Mitgliedern. Um die Anwerbungen voranzutreiben ist es somit ihre Aufgabe die Gesuche und Möglichkeiten des Dämmersturms an geeigneten Orten zu verkünden, sei es unter der Nutzung von Mundpropaganda, Aushängen oder direkten Gesprächen. Somit fällt auch die Suche nach Talenten gleichsam wie Frontlinienfußvolk in ihre Zuständigkeit. Dem Rekrutierungsoffizier selbst fällt es zu, das Gespräch mit neuen Bewerbern zu führen um ihren Nutzen für die Einheit festzustellen, sowie über die Aufnahme oder Ablehnung problematischer Fälle zu entscheiden. Falls eine gründlichere Überprüfung neuer Anwerber notwendig erscheint, kann diese ebenfalls in etwaiger Rücksprache mit dem Oberkommando ausgeführt werden. Diese Aufgabe kann durch den Offizier auch einem Werber übertragen werden. Des Weiteren müssen die Mitglieder, vornehmlich der Rekrutierungsoffizier, innerhalb von Einsätzen dazu bereit sein auf Befehl oder aus Notwendigkeit als Botschafter und Vermittler aufzutreten. Der Rekrutierungsoffizier ist darüber hinaus im Besitz der ehrwürdigen blutigen Liste des Dämmersturms und ist, wie jedes andere Mitglied der Rekrutierungsbehörde, verpflichtet dieses Relikt notfalls mit dem Leben zu schützen und bei Verlust zurückzuerlangen.

Mit der oben genannten Rangfolge geht eine Befehlshierarchie einher, die sich jedoch ausschließlich auf das Aufgabenfeld der Rekrutierungsbehörde beschränkt. Die Hierarchie des Dämmersturms steht über der Hierarchie der Rekrutierungsbehörde und ist in jedem Fall vorzuziehen, sollte es zu Konflikten kommen.

Mit dem Ende des Büßerfeldzuges wurde die Disziplinarkommission aufgelöst und in die Rekrutierungsbehörde integriert. Damit gehört es nun zusätzlich zum Aufgabenfeld der Rekrutierungsbehörde, die Disziplin und Ausbildung der Truppen des Dämmersturms zu fördern und aufrecht zu erhalten. Zusätzlich zum Werber gibt es in der Rekrutierungsbehörde das Amt des Beobachters, der dafür zuständig ist, dem Rekrutierungsoffizier auffällige Verfehlungen und Verstöße gegen Disziplin und Statuten des Dämmersturms zu melden. Dieser wiederum hat die notwendigen Befugnisse, um dagegen vorzugehen. Siehe hierfür auch den Eintrag zum Rekrutierungsoffizier. Der Beobachter gliedert sich nicht in die Befehlshierarchie von Gehilfe, Werber und Rekrutierungsoffizier ein. Er untersteht im Rahmen der Rekrutierungsbehörde lediglich dem Rekrutierungsoffizier, hat innerhalb der Rekrutierungsbehörde aber keine Befehlsgewalt. Ein Beobachter wird monatlich mit fünf Goldmünzen entlohnt. Auch hier ist bei Konflikten die Befehlshierarchie des Dämmersturms der Rekrutierungsbehörde vorzuziehen.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:03 am

41. An dieser Stelle sei etwas über die Ausrüstung gesagt. Ein Mitglied des Dämmersturms, ob vereidigt oder nicht, hat bei Einsatzbeginn stets einen Heiltrank mit sich zu führen. Dieser wird ihm vom Dämmersturm bereitgestellt. Ein vereidigtes Mitglied hat außerdem das Recht, sich ohne weitere Kosten mit bis zu zehn Einheiten unterschiedlicher Gifte aus dem Repertoire des Dämmersturms auszurüsten. Jedes Mitglied des Dämmersturms hat sich für den Einsatz so zu rüsten, dass es in der Lage ist, sowohl im Nahkampf, als auch auf Distanz Schaden am Feind anzurichten. Der Einsatz taktischer Sprengsätze, wie etwa Granaten, muss von einem Rottenmeister, Champion oder vom Kommandanten genehmigt werden. Ohne weitere Kosten darf ein Mitglied des Dämmersturms, das diese Genehmigung hat, mit bis zu zwei taktischen Sprengsätzen ausgerüstet werden. Die Kosten für Proviant müssen von einem nicht-vereidigten Mitglied selbst getragen werden. Ein vereidigtes Mitglied hat den Anspruch darauf, dass die Kosten für Proviant vom Dämmersturm getragen werden. Jedes vereidigte Mitglied hat, auf Kosten des Dämmersturms, mit wenigstens einer Rolle Verband und Wundsalbe zum Einsatz anzutreten. Der Einsatz von Artillerie muss in jedem Fall vom Kommandanten angeordnet werden.

42. Ein vereidigtes Mitglied hat auch außerhalb des Einsatzes das Recht auf Verpflegung und Unterkunft durch den Dämmersturm.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:04 am

43. Mehrmals im Jahr hält der Dämmersturm eine sogenannte Zusammenkunft ab, bei der den Gefallenen, vergangener Feldzüge und Abenteuer, wie auch der Riten und Praktiken des Dämmersturms gedacht wird. Außerdem dient die Zusammenkunft dazu, über strategische Entscheidungen zu sprechen, Auszeichnungen zu verleihen, Empfehlungen auszusprechen oder anderweitig dem Zeremoniell des Söldnerbundes nachzugehen. Jeder Eidträger ist dazu verpflichtet, sofern er nicht durch andere Verpflichtungen des Dämmersturms oder durch ernste Krankheit verhindert ist, an der Zusammenkunft teilzunehmen. Tagelöhnern und Mitläufern ist es erlaubt, an der Zusammenkunft teilzunehmen - sie müssen es aber nicht.

44. Misstraue den Kaldorei und misstraue den Druiden. Führe sie niemals in die Reihen des Dämmersturms ein und halte Abstand zu ihnen, solange du die Wahl hast.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:04 am

45. Die Leere ist der Feind des Dämmersturms. So also auch all ihre Diener und jene die sich ihrer ermächtigen. Sie sind aller Existenz erster Widerpart und müssen von dieser Welt getilgt werden. Jeder Anhänger des Dämmersturms hat daher die Aufgabe, die Abkömmlinge der Leere auszurotten, wann immer sich die Gelegenheit dazu bietet.

46. Die abscheulichen Ren'dorei unter dem Schutz des Königs Anduin Wrynn sind Abkömmlinge der Leere und daher ein Feind des Dämmersturms. Der Dämmersturm und keiner seiner Anhänger darf sich auf Kooperationen mit Gruppierungen einlassen, die Ren'dorei in ihren Reihen dulden oder sie anderweitig unterstützen. Der Dämmersturm respektiert die Gesetze der Allianz und muss hinnehmen, dass er die Ren'dorei in den Grenzen dieser verbündeten Nationen nicht offen bekämpfen kann. Dennoch hat jeder Anhänger des Dämmersturms den Ren'dorei zu misstrauen und Abstand zu ihnen zu wahren. Trifft ein Anhänger des Dämmersturms außerhalb des Territoriums der Allianz auf Ren'dorei, so hat er diese unter bestmöglichen Bedingungen zu vernichten.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:04 am

47. Es spricht der Geist der Neunten Zusammenkunft des Dämmersturms: Jeder Wappenträger des Dämmersturms kann sich durch die Werbung neuer Mitglieder zusätzliche Belohnungen verdienen. Ein Wappenträger des Dämmersturms, der bei der Einschreibung eines neuen Tagelöhners als Werber genannt wird, erhält fünf Goldstücke, dreißig Marken und die sogenannte Werbetrommel, wenn der geworbene Tagelöhner später zum Mitläufer befördert wird. Die Beförderung zum Mitläufer darf nicht durch Marken erworben worden sein. Söldner, welche die Werbetrommel führen, sind insofern mit besonderer Anerkennung zu bedenken, da sie die Reihen des Dämmersturms pflichtbewusst mit Nachwuchs füllen und ihn auf diese Weise stärken.

Wenn der Wappenträger sich die Nennung als Werber über Bestechung oder anderweitige Beeinflussung erschlichen hat, die nichts mit der eigentlichen Werbung zu tun hat, ist er hart zu bestrafen. Bei der Werbung selbst ist es dagegen erlaubt, auf Bestechung und anderweitige Beeinflussung zurückzugreifen.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyDo Jul 09, 2020 12:04 am

48. Im Geiste der Elften Zusammenkunft des Dämmersturms, auf den Vorschlag des dritten Rekrutierungsoffiziers, Alexander Garcias hin, wurde der folgende Eintrag in die Statuten des Dämmersturms aufgenommen: Der Einsatzleiter ist der ranghöchste Söldner eines freien Auftrages und gilt auf diesem als befehlshabende Gewalt. Er muss zu Beginn der Mission unter den teilnehmenden Söldnern festgelegt werden. Kann kein Ranghöchster auserkoren werden, so haben die teilnehmenden Söldner einen Kompromiss zu schließen, wer zum Einsatzleiter ernannt werden soll. Er hat die Aufgabe nach Abschluss der Mission festzulegen, wer den Bericht verfassen muss. Außerdem ist er für die Soldeinteilung zuständig. Der Einsatzleiter ist verantwortlich für die zielgerichtete Absolvierung des Auftrages. Der Einsatzleiter muss sein Amt an den, neben ihm, ranghöchsten Teilnehmenden übertragen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seiner Aufgabe gerecht zu werden.

49. Ebenfalls im Geiste der Elften Zusammenkunft und auf Anraten des dritten Rekrutierungsoffiziers wurde festgelegt: Jeder Anhänger des Dämmersturms ist verpflichtet, die Heraldik auf Aufträgen, Missionen sowie größeren Operationen, wie auch in jedem Stützpunkt des Söldnerbundes zu tragen. Der Söldner muss klar als Mitglied des Dämmersturms erkennbar sein. Die Pflicht zur Heraldik darf von einer befehlshabenden Gewalt vorübergehend ausgeschaltet werden, etwa dann, wenn es zum Beispiel der zielgerichteten Absolvierung eines Auftrages gilt.
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BeitragThema: Re: Statuten des Dämmersturms   Statuten des Dämmersturms EmptyMo Okt 30, 2023 12:02 pm

50. Im Geiste der Achtzehnten Zusammenkunft beschloss der Dämmersturm die Heinekensche Rottenreform. Diese hält die folgende Ordnung fest:

I. Ein Rottenmeister führt eine Rotte an. Eine Rotte ist eine Organisationseinheit, die 3-15 Streiter des Dämmersturms umfasst. Die Mitglieder einer Rotte sind dem Rottenmeister ihrer Rotte zu besonderem Gehorsam verpflichtet. Er wiederum überwacht und fördert ihren Werdegang im Dämmersturm. Er führt sie bei Einsätzen, die eine Rotte erfordern, in den Kampf.

Ist kein Kommandant oder Champion zur Vollstreckung der Statuten anzurufen, sind den Rottenmeistern die folgenden Sonderrechte zugestanden:

II. Ein Rottenmeister darf den Antrag stellen, einen Eidträger des Dämmersturms zum Rottenmeister zu ernennen, so kein anderer Rottenmeister des Dämmersturms binnen zweier Monate sein Veto in den Hallen des Dämmersturms oder auf Burg Wellenheim einlegt. Ebenso darf ein Bestreben von drei Rottenmeistern den Antrag stellen, einen Rottenmeister zu degradieren, sollte kein weiterer sein schützendes Veto erheben. Die Ernennung oder Degradierung muss für den Dämmersturm einsehbar in den Hallen des Dämmersturms und auf Burg Wellenheim angekündigt werden. Sie muss im Angesicht und mit dem Wohlwollen der Wellenheimer Lanze erfolgen.

III. Ein Rottenmeister darf Mitläufer unter Eid stellen und dadurch zu vollwertigen Mitgliedern des Dämmersturms befördern, sofern diese die Empfehlung wenigstens eines Rottenmeisters erhalten haben und kein anderer Rottenmeister binnen vierzehn Tagen Einspruch dagegen erhebt. Zu diesem Zweck ist sie für den Dämmersturm einsehbar in den Hallen des Dämmersturms und auf Burg Wellenheim anzukündigen. Während einer Zusammenkunft entfällt die Frist. Stattdessen muss der Einspruch unmittelbar zum Ausdruck gebracht werden. Die Vereidigung muss im Angesicht und mit dem Wohlwollen der Wellenheimer Lanze erfolgen und folgt dem statutengemäßen Zeremoniell, in welcher der vereidigende Rottenmeister den Kommandanten repräsentiert.

IV. Ein Rottenmeister darf Scharmützeltaler und Siegmarken verleihen. Ebenso darf er alle anderen Auszeichnungen verleihen, muss diese jedoch wenigstens vierzehn Tage vorher für den Dämmersturm einsehbar ankündigen. Ein anderer Rottenmeister darf während dieser vierzehn Tage Einspruch erheben, um die Verleihung abzuwenden. Während einer Zusammenkunft entfällt diese Frist. Der Einspruch muss stattdessen unmittelbar erfolgen.

V. Ein Rottenmeister darf Tagelöhner, Mitläufer und Eidträger statutengemäß bestrafen. Zusätzlich darf er Mitläufer im Allgemeinen und Eidträger seiner Rotte nach freier Einschätzung degradieren und mit der Zustimmung des Rekrutierungsoffiziers, Mitglieder der eigenen Rotte zu Todgeweihten erklären. Dazu muss der Rekrutierungsoffizier ihnen das Zeichen des Dämmersturms in die Haut brennen und das Urteil sprechen.

VI. Rottenmeister dürfen irreguläre Bestrafungen gegenüber niederen Rängen verhängen, die ansonsten dem Kommandanten vorbehalten sind. Dafür benötigen sie jedoch die Zustimmung eines weiteren Rottenmeisters oder des Rekrutierungsoffiziers. Ein anderer Rottenmeister kann dagegen Einspruch erheben. Es ist jedoch nicht erforderlich, die irreguläre Bestrafung anzukündigen.

VII. Rottenmeister und einsatzführende Eidträger dürfen für taktische Entscheidungen nicht bestraft werden.

VIII. Rottenmeister dürfen Tagelöhner, Mitläufer und Eidträger in ihre Rotte aufnehmen, sofern sie nicht bereits einer Rotte angehören. Dies müssen sie dem Rekrutierungsbüro melden. Eidträger dürfen einen Antrag auf die Versetzung in eine andere Rotte beim Rekrutierungsbüro stellen. Dies darf dem Gesuch, auch ohne die Zustimmung des Rottenmeisters, stattgeben. Sollten Rottenmeister ihre Rottenmitglieder aus der Rotte entlassen oder für andere Rotten freigeben wollen, ist ihnen dies gestattet.

IX. Rottenmeister dürfen mit der Zustimmung des Hüters der Reliquien Ausrüstung des Dämmersturms akquirieren und mit der Zustimmung des Schatzmeisters auf die finanziellen Mittel des Dämmersturms zugreifen.

X. Rottenmeister dürfen eigenständig Operationen planen und durchführen, für die sie ausschließlich die Ressourcen ihrer eigenen Rotte verwenden. Sie benötigen dafür nicht die Erlaubnis anderer Rottenmeister. Allerdings sind Rottenmeister einander verpflichtet, Auskunft über ihre Operationen zu erteilen. Ferner dürfen Rottenmeister die Ressourcen ihrer Rotte ausleihen oder mit anderen Rotten kombinieren, sofern ihre jeweiligen Rottenmeister dem zustimmen.

XI. Solange die Abwesenheit von Kommandant oder Champion währt, müssen die Rottenmeister, der Kommandant oder ein Champion, einen Statthalter des Dämmersturms ernennen, der zugleich als Hüter der Ländereien vollständige Verfügungsgewalt über die Besitztümer des Dämmersturms in Alterac hat und in militärischen Fragen die Rolle des Oberkommandierenden über alle Verbände des Dämmersturms einnimmt. Der Statthalter repräsentiert den Kommandanten bei der Vollstreckung aller Statuten. Für ihn gelten jedoch nicht die Einträge 1 und 2. Gleichwohl darf er in allen Fragen, die nicht durch die Statuten abgedeckt sind, im Angesicht und mit dem Wohlwollen der Wellenheimer Lanze, über die Geschicke des Dämmersturms bestimmen.


51. Ebenfalls im Geiste der Achtzehnten Zusammenkunft, auf Wunsch von Hendrick Heineken und im Einklang mit den alteracschen Streitern des Dämmersturms, wurde folgendes Gesetz erlassen:

Die Ländereien von Kupferdorf, Gorheim, Burg Wellenheim, Alterszapfen, Karpfenfang und Dörflingen stehen, unter Berücksichtigung individueller Verträge, unter dem Schutz und der Verwaltung des Dämmersturms. Jede Familie, die in diesen Ländereien ein Heim beziehen möchte und nicht bereits vor der Herrschaft des Dämmersturms in ihnen lebte, muss gemäß Tradition und geltendem Recht, ein Familienmitglied stellen, das den Reihen des Dämmersturms beitritt. Das Vorrecht auf den Schutz und die Verwaltung der oben genannten Ländereien ist nicht verhandelbar. Der Dämmersturm ist verpflichtet, das Wohlergehen der Bevölkerung sicherzustellen. Der Dämmersturm ernennt einen Hüter der Ländereien, dessen Amtssitz auf Burg Wellenheim ist, und der mit aller Verfügungsgewalt ausgestattet ist, um die Verwaltung der Ländereien, ihr militärisches Aufgebot, Gesetze und den Haushalt zu steuern. Der Hüter der Ländereien darf Statthalter ernennen. Diese müssen, mit Ausnahme von Dörflingen, Teil des Dämmersturms sein.
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