Orodaro
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| Thema: Der Vertrag der Koalition von Aiden - In kommentierter Ausführung (öffentlich) Sa Apr 23, 2022 4:55 pm | |
| Das Skriptorium des Dämmersturms grüßt Euch,
im Folgenden stellt es Euch eine Abschrift des Vertrages der Koalition von Aiden zur Verfügung, auf das Ihr lernen mögt, die Zusammenhänge der dämmersturmschen Angelegenheiten im Nordwestgefälle von Alterac besser zu verstehen. Die Koalition von Aiden ist ein Bündnis, an dem alle Machthaber des Nordwestgefälles von Alterac beteiligt sind. Der Dämmersturm ist mit seinen Ländereien Teil dieses Bündnisses. Die Entstehung der Koalition, ihre Vorgeschichte und das Erbe der Markstädtischen Koalition (geschweige denn die beiden Frühlingskriege) können hier nicht abgebildet werden. Ich verweise an dieser Stelle auf die entsprechenden Primärbände und -schriftrollen. Vielmehr soll diese Schrift Aufschluss über die gegenwärtige Verfassung der Koalition von Aiden geben, die Zusätze (in Grün), die nach der fünfzehnten Sitzung des Eidgenössischen Rates aufkamen und ferner, inwieweit manche der Vertragspunkte obsolet geworden oder im Besonderen behandelt worden sind. Die von mir angefügten Kommentare sind mit Schweifklammern markiert.
Dem Sturm entgegen Die Lanze schützt Und Kaderwulst ist eine Lüge
Feritan Grauschmied Rottenmeister des Dämmersturms Skriptor
Vertrag der Koalition von Aiden
Präambel
In den Tagen, da die Welt vom Blutkrieg erschüttert wurde, traten die Mächte des Nordwestgefälles auf den Trümmern der Markstädtischen Koalition zusammen, um einander einen erneuten, besseren und wahrhaft freundlichen Schulterschluss zu bereiten. Sie bezwangen die ausländischen Invasoren der Dunklen Fürstin in der Schlacht von Aiden und befreiten ihre Ländereien vom Joch der Verlassenen. Der Untod wurde aus dem Nordwestgefälle verbannt und in gegenseitigem Respekt - nicht bloß mit dem Wunsch nach Frieden, sondern nach Solidarität und Einheit - schufen Aiden, Lichtnah, Stahlkamm, Markstadt und Dämmersturm diesen Vertrag, die Koalition von Aiden und den Eidgenössischen Rat des Nordwestgefälles. Möge er auf alle Zeit bestehen und den Menschen des Landes zur Glückseligkeit gereichen.
Viele Jahre später, nach der Schlacht im Totensumpf, da die Eidgenossenschaft einmal mehr siegreich wider die Untoten focht, traten die Allianz und das Volk von Gudrunsheim, die hingebungsvoll an der Seite des Nordwestgefälles gekämpft hatten, der Koalition von Aiden bei und gelobten, mit aller Kraft zu ihrer glorreichen Zukunft beizutragen. Alle grün verschriftlichten Einträge sind Zusätze, die nach der Schlacht im Totensumpf im Rahmen der fünfzehnten Sitzung des Eidgenössischen Rates entstanden.
1. Erbeutete Reichtümer
1.1 Die Vertragspartner teilen den Wegzoll der Verlassenen, der in der Schlacht von Aiden erbeutet wurde, gleichmäßig zu je 20.000 Goldstücken unter sich auf. Aiden erhält zusätzlich den verbleibenden Rest von 6.284 Goldstücken.
{Dieser Punkt des Vertrages wurde seinerzeit erfüllt und gilt als abgeschlossenes Kapitel in der Geschichte des Nordwestgefälles.}
1.2 Zukünftige Gewinne und Beute, die durch gemeinsame militärische und politische Anstrengungen der Vertragspartner angehäuft werden, müssen nach dem Vorbild der Schlacht von Aiden gleichmäßig unter den Vertragspartnern aufgeteilt werden.
{Dieser Vertragspunkt gilt tatsächlich nur für gemeinsame Anstrengungen der Koalitionsmitglieder.}
2. Territoriale Festlegungen
2.1 Die Eidgenossen der Koalition von Aiden akzeptieren die nachfolgenden Territorien als festgeschriebenen, unverrückbaren Status Quo, den es gegen alle ausländischen wie inländischen Aggressoren zu verteidigen gilt. Ländereien des Dämmersturms sind demnach Burg Wellenheim, Gorheim, Alterszapfen, Dörflingen und Karpfenfang. Zu den Ländereien Markstadts gehören Markstadt, Lordamm, Neuingen, Pökelheim, Talstadt, Legdenstein und Erwins Ruh. Aiden ist Aiden und Lichtnah ist Lichtnah. Lichtnah erhält die nördliche Hälfte der alten Ländereien von Franzdorf. Die südliche Hälfte, Stahlkamm, Höhlingen, Straßenwald und Weisshaupt gehören zu den Ländereien Burg Stahlkamms.
Das Volk von Gudrunsheim erhält, nach dem Beschluss der fünfzehnten Sitzung des Eidgenössischen Rates, die Hoheitsrechte über die bis dahin brachliegenden Ländereien von Gipfelhügel. Dieses Recht entspricht in seiner Unverrückbarkeit den oben genannten Gebietszuschreibungen.
2.2 Sollte Tobiasstadt seine Unabhängigkeit verlieren, so wird es unter die gemeinsame Verwaltung der Koalition gestellt.
{Dieser Fall ist eingetreten.}
2.2.1 Die Verwaltung von Tobiasstadt wird über einen siebenköpfigen Rat geregelt, in dem der Dämmersturm drei Plätze innehat. Stahlkamm, Lichtnah, Aiden und Markstadt haben jeweils einen Platz in einem möglichen Rat von Tobiasstadt.
{Dieser Fall ist eingetreten.}
Gemäß der fünfzehnten Sitzung des Eidgenössischen Rates wird der Rat von Tobiasstadt um einen gleichberechtigten Gesandten der Allianz und einen gleichberechtigten Gesandten des Volkes von Gudrunsheim erweitert.
2.2.1.1 Entscheidungen im Rat von Tobiasstadt werden per Abstimmung aller beteiligten Ratsmitglieder gefällt. Eine einfache Mehrheit genügt, um einen Beschluss rechtskräftig zu verabschieden.
2.3 In den Ländereien des Perenoldhügels wird die Koalition einen gemeinsamen Stützpunkt errichten. Nach der Fertigstellung dieses Stützpunktes wird die Koalition ein gemeinsames Truppenkontingent auf zweifacher Rottenstärke an diesem Ort unterhalten. Es hat den Zweck, das Nordwestgefälle gegen Angreifer aus dem Osten zu verteidigen.
{Der Stützpunkt wurde errichtet und wird vornehmlich durch Truppen aus Markstadt und unterstützende Kräfte wie Baumeister und Katapulte aus Lichtnah unterhalten. In der Schlacht im Totensumpf hielt er den Angriffen der Geißel erfolgreich stand.}
2.4 Der Forst von Kaderwulst wird zu einer allgemeinen Sperrzone erklärt, die kein Vertragspartner und auch kein Feind der Koalition betreten darf.
2.4.1 In Straßenwald, Talstadt und auf dem Pass von Kaderwulst werden Posten errichtet, die vom Wolfsheer, den Truppen Markstadts und dem Dämmersturm besetzt werden, um die Einhaltung der Sperrzone zu gewährleisten.
{Diese Posten wurden errichtet. In Straßenwald hat das Wolfsheer eine stehende Ausbildungsgarnison aufgestellt.}
3. Das Erbe der Braut
3.1 Die Erben der Braut des Dämmersturms, Timon und Selina von Wolke, werden im Laufe ihrer Jugend Ausbildungen in Stahlkamm, Markstadt, Aiden und Lichtnah erhalten. Ihre jüngste Kindheit verbringen sie auf Burg Wellenheim. Die Ehen, die Timon und Selina von Wolke dereinst eingehen werden, sollen eine Dynastie begründen, mit der sich nach Möglichkeit alle Herrscherfamilien des Nordwestgefälles vereinen, um es schließlich unter dem Banner einer einzigen Familie vereinen zu können.
{Es ist erwähnenswert, dass Gudrunsheim und die Allianz in dieser Angelegenheit nicht nachträglich berücksichtigt wurden.}
4. Militärbündnis
4.1 Die Koalition von Aiden ist ein Militärbündnis. Das bedeutet, dass die Bündnispartner geschlossen gegen jene vorgehen, die einen der Bündnispartner oder das Gefälle als Ganzes angreifen. Ferner wird sich die Koalition immer auch über Einsätze im Ausland beraten, die eine Bedrohung für das Nordwestgefälle vorzeitig ausschalten könnten.
4.1.1 Aiden und Lichtnah dürfen bei beschlossenen Einsätzen im Ausland darauf verzichten, Truppen für ein gemeinsames Kontingent zu stellen. Nehmen sie dieses Recht in Anspruch, müssen sie den Einsatz jedoch mit Ressourcen oder Ausrüstung unterstützen.
4.2 Alle Bündnispartner haben uneingeschränkte militärische Zugangsrechte im gesamten Nordwestgefälle.
4.2.1 Die Allianz darf im Nordwestgefälle maximal 100 Soldaten einer beliebigen Waffengattung stationieren.
4.3 Alle Bündnispartner erhalten das lizensierte Recht, Kriegswaffen aus den Produktionsstätten der Allianz zu erwerben. Einzelne Bündnispartner können dieses Recht jedoch verlieren, wenn sie mit den erworbenen Waffen gegen die globalen Interessen der Allianz handeln.
5. Eidgenössischer Rat
5.1 Die Koalition von Aiden trifft gemeinsame Entscheidungen innerhalb einer Versammlung. Diese Versammlung ist der Eidgenössische Rat des Nordwestgefälles.
5.1.1 Der Eidgenössische Rat setzt sich aus Gesandten der Bündnispartner zusammen, wobei jeder Bündnispartner einen Gesandten für die Zusammenkunft des Eidgenössischen Rates stellt.
5.1.2 Der Eidgenössische Rat tritt alle zwei Monate zusammen. Zuerst in Aiden, dann in Lichtnah, dann auf Burg Stahlkamm, dann auf Burg Wellenheim und schließlich in Markstadt. Danach wiederholt sich dieser Zyklus.
6. Wirtschaftliches
6.1 Die Bündnispartner der Koalition von Aiden belegen einander nicht mit Zöllen. Alle Waren können frei gehandelt werden.
6.2 Alle Koalitionspartner beteiligen sich mit 150 Goldstücken im Monat an der Luftbrücke des Dämmersturms und erhalten dafür ein Achtel der Transportkapazitäten jedes regulären (einmal in der Woche hin und zurück) Fluges nach Eisenschmiede. Markstadt muss diesen Beitrag nicht zahlen, da es stets einen Zehnt seiner Ernten einlagern wird, um die anderen Koalitionspartner bei Hungersnöten zu versorgen.
6.3 Die Koalitionspartner richten einen gemeinsamen Fond ein. Die Mittel dieses Fonds werden in wirtschaftsfördernde Projekte innerhalb des Nordwestgefälles investiert. Der Beitrag zu diesem Fond beträgt anfangs einhundert Goldstücke und wird bei jeder Ratssitzung zusammengeführt. Welche Projekte gefördert werden, wird bei jeder Ratssitzung neu beraten. Die Höhe des Beitrags kann mit der Zeit und nach Absprache der Koalitionspartner auch erhöht werden.
7. Außenpolitik
7.1 Die Koalition von Aiden ist dem Syndikat feindlich gesonnen, wird ihm gegenüber jedoch nicht als Aggressor auftreten, so sich keine unmittelbare Bedrohungslage einstellt.
7.2 Die Koalition ist dem Ogerhäuptling, der als Murg der Klotz bekannt ist, sowie seinen Ogerhorden gegenüber neutral eingestellt. Sollte dieser jedoch das Nordwestgefälle bedrohen, wird der Dämmersturm für die Verteidigung aufkommen.
{Murg der Klotz starb nach Angaben von Kriegshäuptling Muhbrag in der Schlacht auf Prestors Träne gegen die Verlassenen. Seine Ogerhorden sind daraufhin zersplittert. Ein Teil davon wurde unter Muhbrag in den Dämmersturm integriert und haust heute in den Randgebieten von Alterszapfen im Totensumpf. Diese Überreste scheinen jedoch vertragsbezogen keine Relevanz mehr zu haben.}
7.3 Die Koalition von Aiden betrachtet die Horde als ihren Feind und wird sie bekämpfen, soweit es ihre Reichweite zulässt und es dem Nordwestgefälle zugute kommt.
7.4 Alle Eidgenossen der Koalition von Aiden streben freundschaftliche Beziehungen und ein Bündnis mit Kaltenbruch an.
7.5 Die Koalition von Aiden verhält sich der Allianz gegenüber mit wohlwollender Neutralität; der Absicht folgend, dass die Allianz das Nordwestgefälle als gleichwertigen Partner im Krieg gegen die Horde akzeptiert.
Mit den Beschlüssen der fünfzehnten Sitzung des Eidgenössischen Rates wird die wohlwollende Neutralität und der Wunsch nach einer gleichwertigen Partnerschaft als Aufnahme der Allianz in den Eidgenössischen Rat realisiert. Die Allianz ist damit Teil der Koalition von Aiden.
7.5.1 Militärische Zugangsrechte, militärische Unterstützung, Zugang zu den Küsten des Nordwestgefälles und die Versorgung von Truppen sollen mit nicht weniger als 250.000 Goldstücken von Seiten der Allianz bezahlt werden.
7.5.1.1 Gemäß der fünfzehnten Sitzung des Eidgenössischen Rates versichert die Allianz, dass ihre Mitgliedschaft in der Koalition von Aiden den Reichtum der Koalitionsmitglieder um nicht weniger als 300.000 Sturmwindsche Golddukaten mehren wird. In fünf Jahren, ausgehend vom Beitritt der Allianz in die Koalition von Aiden, wird eine umfangreiche Prüfung die tatsächliche Mehrung des Reichtums ermitteln. Sollten die Gewinne 300.000 Sturmwindsche Golddukaten unterschreiten, wird die Allianz den Differenzbetrag in den Fond des Eidgenössischen Rates einzahlen. Unterlässt sie dies, wird sie mit all ihren Rechten aus der Koalition von Aiden ausgeschlossen. Betragen die Gewinne 300.000 Sturmwindsche Dukaten oder hat die Allianz den Differenzbetrag entrichtet, gilt 7.5.1 als erfüllter Vertragspunkt. Bis zum Ablauf der fünfjährigen Prüfungsfrist gilt 7.5.1 als aufgehoben. Die Allianz profitiert von ihren Rechten als Koalitionspartner.
7.5.2 Die Allianz hat keinen territorialen Anspruch auf das Nordwestgefälle.
{Um diesem Vertragspunkt treu zu bleiben, entschied man sich auf der fünfzehnten Sitzung der Eidgenössischen Rates dazu, Tobiasstadt ob seiner geteilten Verwaltung als Aufenthaltsort der Allianz im Nordwestgefälle zu akzeptieren. Vertraglich verfügt die Allianz jedoch über keinerlei eigenes Land im Nordwestgefälle.}
7.6 In der sogenannten Tobiasstädtischen Frage wollen alle Eidgenossen von Tobiasstadt fordern, dass es der Koalition 30.000 Goldstücke Strafe zahlt, all seine Ländereien der übrigen Koalition kostenlos begehbar macht, und den meisterlichen Handwerkern und Schmieden des Ortes gestattet, im ganzen Nordwestgefälle zu arbeiten.
{Es kam nicht zu der geforderten Zahlung. Die Tobiasstädtische Frage wurde durch die Eroberung der Stadt geklärt. Dieser Vertragspunkt ist daher obsolet geworden.}
7.6.1 Um diese Forderungen durchzusetzen, bricht die gesamte Koalition ihre Handelsbeziehungen mit Tobiasstadt ab. Lenkt Tobiasstadt trotzdem nicht ein, wird der Dämmersturm Tobiasstadt mittels Militärschlag entwaffnen und für die Koalition annektieren.
{Es kam zum angekündigten Militärschlag unter der Führung von Rottenmeisterin (heute Sturmwächterin) Viktorie Goldschild. Tobiasstadt wurde von der Koalition von Aiden annektiert.}
7.6.1.1 Bei einem Militärschlag gegen Tobiasstadt sind Leib und Leben der Zivilbevölkerung zu schonen; nicht aber ihr Eigentum.
{Da der Militärschlag bereits stattgefunden hat, ist dieser Vertragspunkt überwiegend obsolet geworden. Er markiert jedoch weiterhin eine rote Linie im Umgang mit der Bevölkerung von Tobiasstadt.}
7.6.2 Tobiasstadt darf die Strafe in Raten begleichen. Wenn es das nicht kann, darf es seine Handwerker und Schmiede die Strafe bei Mitgliedern der Koalition abarbeiten lassen.
{Durch die Annexion von Tobiasstadt ist dieser Vertragspunkt obsolet geworden.}
7.7 Der Dämmersturm setzt ein Kopfgeld auf Margarete von Bauergard aus, das sich bei lebendiger Auslieferung auf tausend und bei Auslieferung ihres Kopfes auf fünfhundert Goldstücke beläuft.
8. Geistlichkeit
8.1 Der Orden von Andorhals Vergeltung erhält das Recht, auf allen Koalitionsgebieten Kirchen und Kapellen zu errichten, um den Glauben an das Licht zu verbreiten.
8.1.1 Die Grundstücks-, Bau- und Unterhaltskosten für die kirchlichen Einrichtungen von Andorhals Vergeltung sind von Markstadt zu tragen.
8.1.2 Mit dem Recht von Andorhals Vergeltung auf den Bau von Kirchen, Kapellen und der Verbreitung ihrer Auslegung des Lichts, geht nicht einher, dass Andorhals Vergeltung ein Vorrecht darauf hätte, einen bestimmten Glauben zu diktieren oder andere Lehren und Einrichtungen zu verbieten.
9. Kriegsschuld und Geschichte
9.1 Die Koalition erkennt die vom Kommandant des Dämmersturms geschilderte Geschichte des Nordwestgefälles als gemeinsame Vergangenheit an. Sie ist in der Rede der 9. Sitzung des Kongresses von Aiden dokumentiert.
10. Eid auf den Vertrag von Aiden
Alle Vertragspartner schwören feierlich, diesen Vertrag zu achten, ihm gegenüber nicht verräterisch zu handeln; ihn vielmehr zu schützen und dem Eidgenössischen Rat mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Kräften beizustehen. Gleichwohl schwören sie, dieses Schriftstück zu ehren und seines Inhaltes ewig zu gedenken.
Lang lebe die Koalition von Aiden! Lang lebe die Eidgenossenschaft!
Tim Orodaro Kommandant des Dämmersturms
Ingrid von Aiden Bürgermeisterin von Aiden
Gottfried von Kapen Bürgermeister von Lichtnah
Hans Fenri Herr von Burg Stahlkamm
Thomas Orodaro Großmeister von Andorhals Vergeltung
Ingrid von Aiden Bürgermeisterin von Aiden
Gottfried von Kapen Bürgermeister von Lichtnah
Hans Fenri Herr von Burg Stahlkamm
Thomas Orodaro Großmeister von Andorhals Vergeltung
Hendrick Heineken Hüter der Ländereien des Dämmersturms
Markus-Rufus Reifer Feldmarschall der Allianz
Baron Paul Anführer des Volkes von Gudrunsheim |
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